KfW Förderung mit HARTL HAUS
Förderung für Fertighäuser: Ob Bungalow, Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus
Förderung für klimafreundliche Neubauten
Bauwillige können aufatmen: Die KfW Förderprogramme des Bundesbauministeriums sind wieder verfügbar! Ab 20. Februar stellt die KfW hierfür 762 Mio. Euro für klimafreundliche Neubauten zur Verfügung.
Mit einem Fertighaus von HARTL HAUS erreichen Sie höchste Förderstufen
Klimafreundliche Neubauten (KFN)
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Die KfW Förderung
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Förderung für KfW Klimafreundliche Neubauten
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Zinsverbilligte Kredite für Bauwillige
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Deutlich unterhalb der aktuellen Zinssätze
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Auch für Mehrfamilienhäuser verfügbar
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Fertighäuser von HARTL HAUS sind bestens geeignet
Bestens beraten
Ihr HARTL HAUS Fachberater begleitet Sie persönlich auf Ihrem Weg zum Traumhaus und hilft Ihnen, die KfW-Förderung bestmöglich für Ihr Fertighaus zu nutzen.
Am besten, Sie wenden Sie sich jetzt an Ihren persönlichen HARTL HAUS Fachberater.
Fertighäuser mit KfW-Förderung
Förderung im Detail
KlimafreundlicheS Wohngebäude
Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen
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Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
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Förderkredit ab 2,15 % effektivem Jahreszins
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für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
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bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Voraussetzungen
Laut KfW erreicht ein Wohngebäude diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderungen
- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden oder
- die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Quelle: KfW
Die Fertighäuser von HARTL HAUS erreichen dank der modernen Holzständerbauweise höchste Förderstufen!
Wir beraten Sie gerne
Unsere zertifizierten Fertighausberater sind Experten für das Thema Förderungsmöglichkeiten. Vereinbaren Sie jetzt eine kostenfreie Beratung.
KfW Förderung für Fertighäuser: Häufige Fragen
Es werden alle gefördert, die in klimafreundliche Neubauten investieren.
- Privatpersonen, zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer
- Wohneigentumsgemeinschaften
- Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
- Vermieterinnen und Vermieter
- alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- soziale Organisationen und Vereine
Quelle: KfW
Schnell sein lohnt sich: Denn der Förderkredit KFN 297 ist gedeckelt. Das heißt, die Fördermittel sind begrenzt und können daher schnell aufgebraucht werden. Die Antragsstellung für die Förderung Ihres Fertighauses sollte deshalb möglichst früh erfolgen, um die Chance auf eine Förderung zu erhöhen. Unsere Fachberater helfen Ihnen gerne dabei!
In einem umweltfreundlichen Wohngebäude ist der Einsatz von Wärmeerzeugern, die auf fossilen Brennstoffen oder Biomasse basieren, nicht gestattet. Diese Regelung betrifft sämtliche Wärmeerzeugungssysteme, die für Heizung und Warmwasserbereitung verwendet werden. Eingeschlossen sind hierbei auch Kaminöfen und andere Heizvorrichtungen, die nicht zwingend zur Bewältigung der Heizanforderungen benötigt werden, sondern aus anderen Beweggründen, wie beispielsweise dem Komfort, eingerichtet sind.
Sie haben weitere Fragen? Unsere Fachberater stehen Ihnen gerne zur Verfügung.