Luftaufnahme des Hartl Haus Werksgeländes

HINWEISGEBER:INNEN – MELDESYSTEM

HINWEISGEBER:INNEN – MELDESYSTEM

Das Hinweisgeber:innen-Meldesystem der Hartl Haus Holzindustrie GmbH dient der Meldung von Verstößen gemäß des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) bzw. der EU-Whistleblower-Richtlinie.

MELDUNGEN VON REGELVERSTÖSSEN SIND IN FOLGENDEN BEREICHEN MÖGLICH:

  • Öffentliches Auftragswesen,
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität,
  • Verkehrssicherheit, Umweltschutz,
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  • öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 Strafgesetzbuch (StGB).

Bitte beachten Sie: Meldungen, die nicht in eine dieser Meldekategorien fallen, fallen nicht unter den Schutz des HSchG und können nicht im Rahmen des Hinweisgeber:innen-Meldesystems bearbeitet werden.

PROZEDERE ZUM INTERNEN MELDESYSTEM:

  • Bitte nehmen Sie Kontakt über unser Meldesystem auf.
  • Binnen 7 Tagen nach Eingang Ihres Hinweises bekommen Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Innerhalb von 3 Monaten bekommen Sie Rückmeldung über die weitere Vorgehensweise bzw. gesetzte Maßnahmen.
  • Als Hinweisgeber:in kommt Ihnen ausreichend Schutz zu und es entstehen Ihnen keinerlei Nachteile. Der Schutz besteht auch für anonyme Hinweisgeber:innen, sollten diese identifiziert werden.
  • Achtung: Nicht geschützt ist hingegen das Einbringen von Hinweisen, die offensichtlich falsch sind. Wissentliche Falschmeldungen können zu Schadenersatzpflichten und/oder strafrechtlicher Verfolgung nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz oder nach dem Strafgesetzbuch (zB wegen Verleumdung) führen.

Link zum Meldesystem