HINWEISGEBER:INNEN – MELDESYSTEM
HINWEISGEBER:INNEN – MELDESYSTEM
Das Hinweisgeber:innen-Meldesystem der Hartl Haus Holzindustrie GmbH dient der Meldung von Verstößen gemäß des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) bzw. der EU-Whistleblower-Richtlinie.
MELDUNGEN VON REGELVERSTÖSSEN SIND IN FOLGENDEN BEREICHEN MÖGLICH:
- Öffentliches Auftragswesen,
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Verkehrssicherheit, Umweltschutz,
- Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 Strafgesetzbuch (StGB).
Bitte beachten Sie: Meldungen, die nicht in eine dieser Meldekategorien fallen, fallen nicht unter den Schutz des HSchG und können nicht im Rahmen des Hinweisgeber:innen-Meldesystems bearbeitet werden.
PROZEDERE ZUM INTERNEN MELDESYSTEM:
- Bitte nehmen Sie Kontakt über unser Meldesystem auf.
- Binnen 7 Tagen nach Eingang Ihres Hinweises bekommen Sie eine Eingangsbestätigung.
- Innerhalb von 3 Monaten bekommen Sie Rückmeldung über die weitere Vorgehensweise bzw. gesetzte Maßnahmen.
- Als Hinweisgeber:in kommt Ihnen ausreichend Schutz zu und es entstehen Ihnen keinerlei Nachteile. Der Schutz besteht auch für anonyme Hinweisgeber:innen, sollten diese identifiziert werden.
- Achtung: Nicht geschützt ist hingegen das Einbringen von Hinweisen, die offensichtlich falsch sind. Wissentliche Falschmeldungen können zu Schadenersatzpflichten und/oder strafrechtlicher Verfolgung nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz oder nach dem Strafgesetzbuch (zB wegen Verleumdung) führen.